Zahlt der Steuerzahler seine Steuern zu spät, werden Zinsen fällig. Diese betragen 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Der Bund der Steuerzahler weist in diesem Zusammenhang auf ein Verfahren vor dem FG Düsseldorf hin.
Gleiches gilt übrigens auch für das Finanzamt, wenn man ein Steuerguthaben erst viel später erhält. Da dieser Zins am Markt schon lange nicht mehr erzielt werden kann, ärgern sich viele Steuerzahler über diesen hohen Zinssatz. Beim Guthabenzins wäre das ein echter Anlagetipp.
Bislang hat der Bundesfinanzhof den Zinssatz zwar bestätigt (I R 80/10). Mittlerweile ist aber erneut Klage gegen die sogenannte Vollverzinsung (§ 233a AO) vor dem Finanzgericht Düsseldorf eingelegt worden (12 K 2497/12 AO). «In Fällen, in denen es zu einer Steuernachforderung mit Verzinsung gekommen ist, sollten Betroffene rechtzeitig Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen», rät der Bund der Steuerzahler. Zur Begründung sollte das Verfahren beim Finanzgericht Düsseldorf genannt werden.
Die Zinsen werden dann zwar zunächst trotzdem fällig, der Steuerbescheid kann aber ggf. später noch geändert werden.
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