BUNDEO® Limited
Nach oben (0 = Null) |  Home (h) |  Wir über uns (w) |  Kontakt (k) |  Presse (p) |  Consulting (c) |  Lexware (l) |  Shop (s)

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) können auch als PDF-Datei abgerufen werden.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der BUNDEO® LimitedLimited:
Limited (bzw. private limited company = private beschränkt haftende Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsenotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG).
– künftig "BUNDEO®". Entgegenstehende AGB des Kunden erkennt die BUNDEO® nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 1 VERTRAGSABSCHLUSSKLAUSELN:

Die BUNDEO® ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Bei angenommenen Aufträgen ist die BUNDEO® innerhalb einer Frist von 14 Tagen zur Leistung verpflichtet. Kommt die BUNDEO® mit ihrer Leistungspflicht in Fristverzug, so hat der Kunde einen Zeitraum von 14 Tagen als Nachfrist zu gewähren. Die BUNDEO® darf vom Vertrag zurücktreten, wenn eine unerwartete Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt wird (z. B. Zahlungseinstellung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Konkurs etc.).

Ist mit der Auftragserteilung eine Anzahlung zu leisten, so bleibt der BUNDEO® für den Fall des Ausbleibens dieser Anzahlung, der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit zum Abschluss des Monats gekündigt werden. Das Recht der fristlosen Kündigung nach § 627 BGB bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Kunde, ohne ein Recht zur fristlosen Kündigung zu haben, so ist die BUNDEO® gemäß § 628 BGB berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sowie für bereits erbrachte, aber noch nicht berechnete Leistungen zu verlangen.

§ 2 INFORMATIONEN UND WIDERRUF NACH DEM FERNABSATZGESETZ:

Beanstandungen bitte an BUNDEO® LimitedLimited:
Limited (bzw. private limited company = private beschränkt haftende Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsenotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG).
, Herrn Udo Netzel, Celsiusstraße 28, 12207 Berlin (Lichterfelde). Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung der BUNDEO® zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils die gleiche Laufzeit, wenn der BUNDEO® nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der ersten oder folgenden Laufzeit die schriftliche Kündigungserklärung zugeht. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberürt.

Endverbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.
) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

BUNDEO® LimitedLimited:
Limited (bzw. private limited company = private beschränkt haftende Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsenotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG).
, Herrn Udo Netzel
Celsiusstraße 28, 12207 Berlin (Lichterfelde)
Telefax: +49 30 7001431128 - E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.
: Info@BUNDEO.com

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die BUNDEO® mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Ebenso erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Im Falle des Widerrufs sind etwa auf dem Server von der BUNDEO® gespeicherte Daten vom Endverbraucher unverzüglich zu sichern.

§ 3 LEISTUNGEN DER BUNDEO®:

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die BUNDEO® die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.

Bei Versendung von bestellten Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden mit Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens mit Verlassen der Leistungen der Geschäftsräume der BUNDEO® über. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die die BUNDEO® nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der Versendungsbereitschaftsanzeige auf den Kunden über.

§ 4 PFLICHTEN DES KUNDEN:

Der Kunde ist verpflichtet, vor der Speicherung von Informationen auf dem Server der BUNDEO® diese insbesondere im Hinblick auf Viren o. ä. Störungen zu überprüfen (Ausgangskontrolle). Das gleiche gilt, wenn der Kunde der BUNDEO® bereitgestellte Daten, Programme oder sonstige digitalisierte Informationen auf seinen Rechnern speichert (Eingangskontrolle). Die BUNDEO® führt regelmäßig die allgemein üblichen Kontrollen der bereitgestellten Daten, Programme und Informationen auf Störungen durch. Gleichwohl ist es möglich, dass die von ihr bereitgestellten Daten und Programme nicht virenfrei sind oder ähnliche Störungen aufweisen.

Zugangskennworte, Kundennummern und Passwörter sind vertraulich zu behandeln und insbesondere sicher vor Zugriffen Unbefugter aufzubewahren.

§ 5 NUTZUNGSRECHTE:

Sofern Gegenstand des Vertrages die Übertragung von Nutzungsrechten ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht beschränkt auf den im Vertrag genannten oder vorausgesetzten Zweck. Der Quellcode von Software verbleibt in jedem Fall bei der BUNDEO®. Dies gilt auch für Teile der Software oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Software einschließlich der dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die bereitgestellte Software im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und mit eigener Software oder Software eines Dritten verbindet, bleibt die BUNDEO® Inhaber aller Rechte.

Vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise der BUNDEO® in der Hard- und Software werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in vom Kunden erstellte Sicherungskopien der Programme aufzunehmen.

Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen durch Programme der BUNDEO® behauptet, so ist die BUNDEO® berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten. Der Kunde verpflichtet sich, der BUNDEO® unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu übersenden, wenn von Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- und/oder Urheberrechten geltend gemacht wird.

Von gelieferten Programmen und Teilen des Programms darf der Kunde Kopien zu Sicherungszwecken erstellen.

Gegenüber der BUNDEO® haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung seiner vorgenannten Verpflichtungen ergeben.

§ 6 INTERNET-DOMAINS (DOMAIN-NAMEN):

Soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die Verschaffung und/oder Pflege von Domains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

Die BUNDEO® hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb von Domains der BUNDEO® vergebenen Subdomains.

Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil diese angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die BUNDEO® hiervon unverzüglich unterrichten. Ebenso wird die BUNDEO® den Kunden unterrichten, wenn sie von dritter Seite aufgefordert wird, die Domain des Kunden aufzugeben. Die BUNDEO® ist in einem solchen Fällen berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 8.000 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde die BUNDEO® hiermit frei.

§ 7 E-MAIL:

Soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die Vergabe einer oder mehrerer E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.
-Adressen ist, gilt der in § 6 erklärte Gewährleistungsausschluss sinngemäß auch für E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.
-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden.

Das Versenden von Rundschreiben über den E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.
-Account ist untersagt, soweit ein Volumen von 50 Schreiben oder 1 MB pro Tag überschritten wird.

Soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen der BUNDEO®.

§ 8 RECHTE DRITTER AN INHALTEN:

Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Nutzung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm gelieferten und/oder nach seinen Informationen für ihn von der BUNDEO® erstellten Medien (Webseiten, CD-ROM etc.) weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.

Die BUNDEO® behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen oder deren Speicherung oder Veröffentlichung Rechte Dritter verletzen könnten, von ihrer Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Sie wird den Kunden darüber unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die BUNDEO® von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die BUNDEO® die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar

machen.

Dies gilt sinngemäß auch, soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die Vergabe einer oder mehrerer E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.
-Adressen an den Kunden ist.

§ 9 DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT:

Die BUNDEO® ist verpflichtet, über die ihr zur Kenntnis gelangten betriebsinternen Daten ihrer Kunden Stillschweigen zu bewahren. Die gilt auch nach Ende des Vertrages. Diese Verpflichtung gilt auch für eventuell beauftragte Dritte.

Der Kunde ist jedoch damit einverstanden, dass persönliche Daten, von der BUNDEO® während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Registrierung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die BUNDEO® zur Beratung ihrer Kunden und zur Werbung für eigene Zwecke.

Die BUNDEO® wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen und wird diese Daten ohne sein Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als eine gesetzliche Pflicht zur Offenbarung solcher Daten besteht.

Die BUNDEO® weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen - wie dem Internet - nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihr ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

Die BUNDEO® ist verpflichtet, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Sollten trotz aller Sorgfalt Fehler unterlaufen, so ist die BUNDEO® nur im Falle von grober Fahrlässigkeit haftbar zu machen. Mündliche Auskünfte ohne schriftliche Bestätigung sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.

Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe auf den Server der BUNDEO® oder ihres Providers durch andere Internet-Nutzer oder aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, sowie wegen technischer Änderungen der Anlagen (z.B. Änderung des Standortes der Anlage etc.) oder sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Anlage oder der Websites der BUNDEO® erforderlich sind, kann es zeitweilig zu Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen der Zugriffe auf Websites oder Mail-Server kommen. Vorbeugende Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit angekündigt.

Die BUNDEO® haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf den bei Verträgen gleicher Art typischerweise entstehenden Schadensbetrag begrenzt. Dies gilt auch für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung. Im übrigen ist die Haftung – sofern es sich nicht um Personenschäden handelt – ausgeschlossen.

Für Fehler an Waren, die auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, stellt dieser BUNDEO® von der daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, wie er selbst auch unmittelbar haften würde.

§ 11 FREISTELLUNG:

Der Kunde verpflichtet sich, die BUNDEO® im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten bzw. von ihm auf den Rechnern der BUNDEO® abgespeicherten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

Im Falle der Nutzung des Webshop-Angebots der BUNDEO® ist der Kunde verpflichtet, die BUNDEO® von Ansprüchen Dritter aufgrund von Mängeln der erstellten oder überlassenen Software freizuhalten, die durch eine gesetzlich zulässige Haftungsregelung im Rahmen der allgemeinen Nutzungsbedingungen ausgeschlossen werden können.

§ 12 ZAHLUNGSMODALITÄTEN:

Rechnungen der BUNDEO® sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort und ohne Abzug fällig. Kosten der Bezahlung (z. B. Spesen für die Überweisung) trägt ausschließlich der Kunde. Kommt der Kunde, mit der ihm obliegenden Pflicht in Verzug, ist die BUNDEO® berechtigt, Verzugsschaden und -zinsen geltend zu machen. Als Verzugszinsen berechnet die BUNDEO® die banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch 8 % bei Unternehmern bzw. 5 % bei Verbrauchern über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.

Leistet ein in Verzug geratener Kunde Teilzahlungen, so werden diese gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bestimmt der Kunde eine andere Anrechnung, so wird die Teilzahlung zurückgewiesen!

§ 13 AUFRECHNUNGSVERBOT:

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Aufrechnung des Kunden mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 14 SONSTIGES:

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

Sofern der Kunde Vollkaufmann eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind die für den Sitz der BUNDEO® örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die BUNDEO® kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

 

Banner XING

 

Ausdruck von http://bundeo.com/Kontakt/AGB/AGB
(c) 1999-2010 by BUNDEO Limited (http://BUNDEO.com)