ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) können auch als PDF-Datei abgerufen werden.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für
alle Leistungen der BUNDEO® LimitedLimited:
Limited (bzw. private limited company = private beschränkt haftende Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsenotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere
Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie
die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG). –
künftig "BUNDEO®". Entgegenstehende AGB des Kunden
erkennt die BUNDEO® nicht an. Gegenbestätigungen des Kunden
unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
§ 1 VERTRAGSABSCHLUSSKLAUSELN:
Die BUNDEO® ist berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ein
Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Bei angenommenen Aufträgen ist die
BUNDEO® innerhalb einer Frist von 14 Tagen zur Leistung
verpflichtet. Kommt die BUNDEO® mit ihrer Leistungspflicht in
Fristverzug, so hat der Kunde einen Zeitraum von 14 Tagen als Nachfrist zu
gewähren. Die BUNDEO® darf vom Vertrag zurücktreten,
wenn eine unerwartete Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt
wird (z. B. Zahlungseinstellung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung,
Konkurs etc.).
Ist mit der Auftragserteilung eine Anzahlung zu leisten, so bleibt der
BUNDEO® für den Fall des Ausbleibens dieser Anzahlung, der
Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Der Dienstleistungsvertrag kann jederzeit
zum Abschluss des Monats gekündigt werden. Das Recht der fristlosen
Kündigung nach § 627 BGB bleibt hiervon unberührt.
Kündigt der Kunde, ohne ein Recht zur fristlosen Kündigung zu haben, so
ist die BUNDEO® gemäß § 628 BGB berechtigt, die
vereinbarte Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit, sowie für
bereits erbrachte, aber noch nicht berechnete Leistungen zu verlangen.
§ 2 INFORMATIONEN UND WIDERRUF NACH DEM FERNABSATZGESETZ:
Beanstandungen bitte an BUNDEO® LimitedLimited:
Limited (bzw. private limited company = private beschränkt haftende Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsenotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere
Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie
die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG)., Herrn
Udo Netzel, Celsiusstraße 28, 12207
Berlin (Lichterfelde). Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung der
BUNDEO® zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete
Mindestlaufzeit geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils die
gleiche Laufzeit, wenn der BUNDEO® nicht spätestens 6 Wochen
vor Ablauf der ersten oder folgenden Laufzeit die schriftliche
Kündigungserklärung zugeht. Das Recht zur fristlosen Kündigung
bleibt unberürt.
Endverbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet
eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.) oder - wenn
Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
BUNDEO® LimitedLimited:
Limited (bzw. private limited company = private beschränkt haftende Firma) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht-börsenotierte Aktiengesellschaft genannt. Die Limited Company ist in Großbritannien auch für kleine und mittlere
Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt damit ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie
die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder kleine Aktiengesellschaft (AG)., Herrn Udo Netzel
Celsiusstraße 28, 12207 Berlin (Lichterfelde)
Telefax: +49 30 7001431128 - E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet
eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.: Info@BUNDEO.com
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die BUNDEO® mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Ebenso erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Im Falle des Widerrufs sind etwa auf dem Server von der BUNDEO® gespeicherte Daten vom Endverbraucher unverzüglich zu sichern.
§ 3 LEISTUNGEN DER BUNDEO®:
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die BUNDEO®
die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
Bei Versendung von bestellten Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden mit
Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens mit Verlassen der
Leistungen der Geschäftsräume der BUNDEO® über.
Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die die
BUNDEO® nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Zugang der
Versendungsbereitschaftsanzeige auf den Kunden über.
§ 4 PFLICHTEN DES KUNDEN:
Der Kunde ist verpflichtet, vor der Speicherung von Informationen auf dem Server
der BUNDEO® diese insbesondere im Hinblick auf Viren o. ä.
Störungen zu überprüfen (Ausgangskontrolle). Das gleiche gilt,
wenn der Kunde der BUNDEO® bereitgestellte Daten, Programme oder
sonstige digitalisierte Informationen auf seinen Rechnern speichert
(Eingangskontrolle). Die BUNDEO® führt regelmäßig
die allgemein üblichen Kontrollen der bereitgestellten Daten, Programme und
Informationen auf Störungen durch. Gleichwohl ist es möglich, dass die
von ihr bereitgestellten Daten und Programme nicht virenfrei sind oder
ähnliche Störungen aufweisen.
Zugangskennworte, Kundennummern und Passwörter sind vertraulich zu behandeln
und insbesondere sicher vor Zugriffen Unbefugter aufzubewahren.
§ 5 NUTZUNGSRECHTE:
Sofern Gegenstand des Vertrages die Übertragung von Nutzungsrechten ist,
erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht
übertragbares Nutzungsrecht beschränkt auf den im Vertrag genannten
oder vorausgesetzten Zweck. Der Quellcode von Software verbleibt in jedem Fall
bei der BUNDEO®. Dies gilt auch für Teile der Software oder
aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Software einschließlich der
dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die bereitgestellte Software
im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und mit eigener Software oder
Software eines Dritten verbindet, bleibt die BUNDEO® Inhaber aller
Rechte.
Vorhandene Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise der
BUNDEO® in der Hard- und Software werden vom Kunden nicht
beseitigt. Sie sind auch in vom Kunden erstellte Sicherungskopien der Programme
aufzunehmen.
Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen durch Programme der
BUNDEO® behauptet, so ist die BUNDEO® berechtigt,
auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden
durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte
herleiten. Der Kunde verpflichtet sich, der BUNDEO®
unverzüglich eine schriftliche Mitteilung zu übersenden, wenn von
Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- und/oder Urheberrechten geltend
gemacht wird.
Von gelieferten Programmen und Teilen des Programms darf der Kunde Kopien zu
Sicherungszwecken erstellen.
Gegenüber der BUNDEO® haftet der Kunde für alle
Schäden, die sich aus der Verletzung seiner vorgenannten Verpflichtungen
ergeben.
§ 6 INTERNET-DOMAINS (DOMAIN-NAMEN):
Soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die Verschaffung
und/oder Pflege von Domains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC
oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler
tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich
der Kunde berechtigt und verpflichtet.
Die BUNDEO® hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie
übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden
beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig
sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb von
Domains der BUNDEO® vergebenen Subdomains.
Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain
aufzugeben, weil diese angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die
BUNDEO® hiervon unverzüglich unterrichten. Ebenso wird die
BUNDEO® den Kunden unterrichten, wenn sie von dritter Seite
aufgefordert wird, die Domain des Kunden aufzugeben. Die BUNDEO®
ist in einem solchen Fällen berechtigt, im Namen des Kunden auf die
Internet-Domain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für
etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens
8.000 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der
unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde die
BUNDEO® hiermit frei.
§ 7 E-MAIL:
Soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die Vergabe
einer oder mehrerer E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet
eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.-Adressen ist, gilt der in § 6 erklärte
Gewährleistungsausschluss sinngemäß auch für
E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet
eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden.
Das Versenden von Rundschreiben über den E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet
eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.-Account ist untersagt,
soweit ein Volumen von 50 Schreiben oder 1 MB pro Tag überschritten wird.
Soweit Gegenstand der Leistungen der BUNDEO® auch die
Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups)
ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten
nach den betrieblichen Erfordernissen der BUNDEO®.
§ 8 RECHTE DRITTER AN INHALTEN:
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Nutzung und
Veröffentlichung der Inhalte der von ihm gelieferten und/oder nach seinen
Informationen für ihn von der BUNDEO® erstellten Medien
(Webseiten, CD-ROM etc.) weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon
gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrecht, verstößt.
Die BUNDEO® behält sich vor, Seiten, die inhaltlich
bedenklich erscheinen oder deren Speicherung oder Veröffentlichung Rechte
Dritter verletzen könnten, von ihrer Festplatte zu löschen oder in
anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Sie wird
den Kunden darüber unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die
BUNDEO® von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf Webseiten
zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine
Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die
BUNDEO® die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar
machen.
Dies gilt sinngemäß auch, soweit Gegenstand der Leistungen der
BUNDEO® auch die Vergabe einer oder mehrerer E-MailE-Mail:
Die E-Mail (von engl.: „electronic mail“; zu dt.: „die elektronische Post“ oder „der elektronische Brief“; kurz auch Mail genannt) bezeichnet
eine auf elektronischem Weg in Computernetzwerken übertragene, briefartige Nachricht.-Adressen an
den Kunden ist.
§ 9 DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT:
Die BUNDEO® ist verpflichtet, über die ihr zur Kenntnis gelangten
betriebsinternen Daten ihrer Kunden Stillschweigen zu bewahren. Die gilt auch nach Ende
des Vertrages. Diese Verpflichtung gilt auch für eventuell beauftragte Dritte.
Der Kunde ist jedoch damit einverstanden, dass persönliche Daten, von der BUNDEO®
während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Registrierung erklärt er sein Einverständnis. Die
erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die BUNDEO® zur Beratung ihrer Kunden und
zur Werbung für eigene Zwecke.
Die BUNDEO® wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand,
soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen und wird diese Daten ohne sein
Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als eine gesetzliche Pflicht
zur Offenbarung solcher Daten besteht.
Die BUNDEO® weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen - wie dem Internet - nach dem Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihr ins Internet übermittelten Daten
trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:
Die BUNDEO® ist verpflichtet, die ihr übertragenen Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. Sollten trotz aller Sorgfalt Fehler
unterlaufen, so ist die BUNDEO® nur im Falle von grober
Fahrlässigkeit haftbar zu machen. Mündliche Auskünfte ohne
schriftliche Bestätigung sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
Aufgrund nicht näher vorhersehbarer und steuerbarer gleichzeitiger Zugriffe
auf den Server der BUNDEO® oder ihres Providers durch andere
Internet-Nutzer oder aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks
und Aussperrungen, sowie wegen technischer Änderungen der Anlagen (z.B.
Änderung des Standortes der Anlage etc.) oder sonstiger Maßnahmen
(z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen
ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Anlage oder der Websites
der BUNDEO® erforderlich sind, kann es zeitweilig zu
Verzögerungen, Störungen und/oder Unterbrechungen der Zugriffe auf
Websites oder Mail-Server kommen. Vorbeugende Wartungsarbeiten werden dem Kunden
nach Möglichkeit angekündigt.
Die BUNDEO® haftet für Schäden, die von ihr oder ihren
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei
Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare
Schäden und der Höhe nach auf den bei Verträgen gleicher Art
typischerweise entstehenden Schadensbetrag begrenzt. Dies gilt auch für den
Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung oder
Wiederbeschaffung. Im übrigen ist die Haftung – sofern es sich nicht
um Personenschäden handelt – ausgeschlossen.
Für Fehler an Waren, die auf ein Verschulden des Kunden
zurückzuführen sind, stellt dieser BUNDEO® von der
daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, wie er selbst auch
unmittelbar haften würde.
§ 11 FREISTELLUNG:
Der Kunde verpflichtet sich, die BUNDEO® im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen
Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung
gestellten bzw. von ihm auf den Rechnern der BUNDEO®
abgespeicherten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
Im Falle der Nutzung des Webshop-Angebots der BUNDEO® ist der
Kunde verpflichtet, die BUNDEO® von Ansprüchen Dritter
aufgrund von Mängeln der erstellten oder überlassenen Software
freizuhalten, die durch eine gesetzlich zulässige Haftungsregelung im Rahmen
der allgemeinen Nutzungsbedingungen ausgeschlossen werden können.
§ 12 ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
Rechnungen der BUNDEO® sind – sofern nichts anderes
vereinbart ist – sofort und ohne Abzug fällig. Kosten der
Bezahlung (z. B. Spesen für die Überweisung) trägt
ausschließlich der Kunde. Kommt der Kunde, mit der ihm obliegenden
Pflicht in Verzug, ist die BUNDEO® berechtigt,
Verzugsschaden und -zinsen geltend zu machen. Als Verzugszinsen
berechnet die BUNDEO® die banküblichen Kreditzinsen,
mindestens jedoch 8 % bei Unternehmern bzw. 5 % bei Verbrauchern
über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.
Leistet ein in Verzug geratener Kunde Teilzahlungen, so werden diese
gemäß § 367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Bestimmt der Kunde eine andere
Anrechnung, so wird die Teilzahlung zurückgewiesen!
§ 13 AUFRECHNUNGSVERBOT:
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Aufrechnung des Kunden mit bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.
§ 14 SONSTIGES:
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sofern der Kunde Vollkaufmann eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind die
für den Sitz der BUNDEO® örtlich zuständigen
Gerichte ausschließlich zuständig. Die BUNDEO® kann
Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz erheben.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser
Schriftformklausel.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der
Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem
wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den
Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten.